Arbeitssicherheitsunterweisung
Wir schulen nach den aktuellen Richtlinien der Berufsgenossenschaften:
DGUV Grundsatz 308-001, [BGG 925], BGI 545, DGUV Vorschrift 68, [BGV D 27], [DGUV Vorschrift 1, BGV A1] Klassifizierung von Flurförderzeugen in der Richtlinie VDI 3586 (Flurförderzeuge nach DIN ISO 5053).
Der Staplerschein ist in der Tasche. Das erste Jahr im Lager klappt hervorragend. Wie ist es aber in den folgenden? Sind Wissen und Können noch vorhanden? Natürlich! Aber gibt es vielleicht Neuerungen? Oder doch mal eine Gedächtnislücke? Sind Sie in Sachen Unfallverhütung und Sicherheit noch up to date?
Eine permanente Qualifikation ist das A und O eines Staplerfahrers. So trägt gelerntes Fahren zum sicheren Betriebsablauf bei. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber für die jährliche Schulung Verantwortung trägt. Denn: Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass Arbeitgeber ihre Staplerfahrer einmal jährlich professionell unterweisen müssen.
Unsere jährlichen Unterweisung sind sowohl allgemeiner Art als auch speziell auf Ihre betriebsinterne Gegebenheiten ausgerichtet.
Inhalte
- Vorstellung von geänderten Vorschriften
- Auffrischung von Unfallgefahren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen
- Unterrichtung von richtigen Maßnahmen bei Betriebsstörungen oder Unfällen
- Informationen über erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen
- Besonderheiten der im Betrieb eingesetzten Flurförderzeuge und Anbaugeräte
Kursleiter
Norbert Kiefer
Abschluss
Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Unterweisung mittels Zertifikat
Kursdauer
ca. 2 Stunden
Teilnehmer
max .15 Personen
Inbegriffen
Schreibunterlagen

