Eine große helle Lagerhalle in der 4 große gelbe Fragezeichen stehen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Welche Voraussetzungen muss ich für den Staplerschein erfüllen?

Um einen Staplerschein zu erwerben, muss man mindestens 18 Jahre alt sein (oder 16 Jahre unter Aufsicht zu Ausbildungszwecken). Eine spezielle Schulung ist erforderlich, um die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse für den sicheren Betrieb eines Gabelstaplers zu erlangen. Diese Ausbildung gewährleistet die Sicherheit und Vermeidung von Unfällen im Umgang mit Gabelstaplern.

Ja, die theoretische Ausbildung kann für mehrere Firmen gleichzeitig durchgeführt werden. Die praktische Ausbildung muss jedoch auf den jeweiligen firmeneigenen Gabelstaplern erfolgen.

Die Ausbildung zum Staplerfahrer Stufe 1 und 2 kann maximal 12 Teilnehmer umfassen. An der Arbeitssicherheitsunterweisung können bis zu 15 Fahrer teilnehmen.

Nein, die praktische Ausbildung und Prüfung werden jeweils nur mit einem Fahrer und dem Prüfer durchgeführt. Nach bestandener Prüfung kehrt der Teilnehmer an seinen Arbeitsplatz zurück, und der nächste Fahrschüler wird entsprechend ausgebildet.

Der Staplerschein ist grundsätzlich ein Leben lang gültig. Es wird jedoch empfohlen, dass der Fahrer regelmäßig Praxis hat und mindestens einmal jährlich eine Unterweisung erhält.

Staplerfahrer müssen mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden. Zusätzlich ist eine Unterweisung nach einem Arbeitsplatzwechsel oder nach einem Arbeitsunfall erforderlich. Diese Unterweisung ist betriebsspezifisch.

Nein, der Fahrausweis kann nicht abgenommen werden, da er ein persönliches Dokument ist. Allerdings kann der Fahrauftrag entzogen werden, wodurch der Fahrer in Ihrem Unternehmen nicht mehr fahren darf.

Ja, Schulungen sind nicht nur in Kaiserslautern, sondern auch in größeren Städten wie Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Mainz, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart, Saarbrücken und Neunkirchen möglich.

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