Häufig gestellte Fragen

Mindestalter von 18 Jahren (16 Jahre zu Ausbildungszwecken und unter Aufsicht)

Eignung und Ausbildung für das selbstständige Führen

Ja, aber nur die Theoretische Ausbildung. Die Praktische Ausbildung erfolgt auf dem jeweiligen eigenen Stapler.

Ausbildung zum Staplerfahrer Stufe 1 und 2 max. 12 Teilnehmer

Arbeitssicherheitsunterweisung max. 15 Fahrer

Nein, die Praktische Ausbildung und Prüfung wird jeweils nur mit einem Fahrer durchgeführt, nach bestandener Prüfung (Hoffentlich) kann der Teilnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz und der nächste Fahrschüler wird analog ausgebildet.

Grundsätzlich ein Leben lang. Der Fahrer sollte aber regelmäßig Praxis haben und mind. jährlich unterwiesen sein.

Mindestens einmal im Jahr. Nach einem Arbeitsplatzwechsel oder nach einem Arbeitsunfall. Es ist eine Betriebsspezifische Unterweisung.

Nein, aber man kann Ihnen den Fahrauftrag entziehen, dann dürfen sie in Ihrem Unternehmen nicht mehr fahren. Der Fahrausweis ist Ihr persönliches Dokument.

Ja, Schulungen sind in Hessen und sogar in Baden-Württemberg möglich